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Allgemeine Geschäftsbedingungen

CB CORPORATE TRUCKS

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für gebrauchte Kraftfahrzeuge

I. Vertragsgegenstand
( 1 ) Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge.
( 2 ) Das Fahrzeug wird dem Käufer im Ist-Zustand, wie vor Ort besichtigt, probegefahren und getestet verkauft.

II. Vertragsschluss, Bindung an Angebot, Abweichung des Vertragsgegenstandes
( 1 ) Der Käufer ist an sein Angebot für einen Zeitraum von 14 Tagen gebunden.
( 2 ) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Verkäufer oder die Erbringung der Leistung (Lieferung) innerhalb der Bindungsfrist nach II. Ziff. 1 zustande.
( 3 ) Abweichungen des Vertragsgegenstandes sind zulässig, sofern diese handelüblich sind und den Käufer nicht unangemessen benachteiligen

III. Kaufpreis/Zahlungsbedingungen
( 1 ) Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Standort des Kaufgegenstandes
( 2 ) Sämtliche Preise sind Netto-Preise zzgl. der jeweils am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
( 3 ) Kosten für Nebenleistungen wie Transportkosten, etc. und sonstige Kosten wie Zölle, etc. gehen zu Lasten des Käufers.
( 4 ) Der Kaufpreis ist, falls nichts Anderes vereinbart, innerhalb von 10 Tagen zu begleichen
( 5 ) Wurde der Betrag nicht rechtzeitig beglichen, ist der Verkäufer dazu berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu verkaufen und Verzugszinsen zu erheben.

IV. Abnahme
( 1 ) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
( 2 ) Wird der Kaufgegenstand innerhalb von 10 Tagen nach Bereitstellung nicht abgeholt, ist der Verkäufer berechtigt, Standgebühren in Höhe von 10€ pro Tag und Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
( 3 ) Wird die Ware nicht abgeholt, kann der Verkäufer für eventuelle Beschädigungen ( Hagel, Vandalismus, Diebstahl etc. ) nicht haftbar gemacht werden. Das Risiko liegt alleine beim Käufer.

V. Eigentumsvorbehalt
( 1 ) Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
( 2 ) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung (Teil II) dem Verkäufer zu.
( 3 ) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich für den Kaufgegenstand eine Nutzung einräumen.
( 4 ) Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des Verwertungserlöses. Sind sie höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.

VI. Sachmangel
( 1 ) Der Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Sachmängelhaftung.
( 2 ) Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Beim mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
( 3 ) Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
( 4 ) Für entstehende Schäden bei Ladung übernimmt der Verkäufer keinerlei Haftung.

VII. Haftung
( 1 ) Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
( 2 ) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Stand: 2018